Die Verkauf der bengalischen Feuern ist nur an Personen über 18 Jahren erlaubt. Das Theaterfeuerwerk der Kategorie 1 (Bengalos, Illuminationspulver, etc.) darf auch von Personen ohne Fachkenntnissen verwendet werden. Beim Kauf ist ein Schreiben nötig, dass dem Verkäufer versichert, dass der Nutzer über einen gerechten Umgang mit bengalischen Fackeln bescheid weiss. So sind die Feuerwerksartikel ausschließlich für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Film- und Fotoproduktionen sowie Musik- und Showveranstaltungen zu verwenden. Zusätzlich wird die Personalausweisnummer verlangt.
Man muss zwar kein Fachmann sein, um in den Besitz von Bengalos zu kommen, jedoch existieren die Sicherheitshinweise aus gutem Grund. Schaut man sich einmal die Zusammensetzung der Bengalos an, wird einem schnell klar, warum die Feuerwerkskörper gesetzlichen Auflagen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung standhalten sollten.
Fazit: Personen über 18 Jahren dürfen T1 Feuerwerkskörper kaufen, aber nur entsprechend der Vorlagen verwenden. Das heißt im Rahmen einer angemeldeten Vorführung oder in einer Notsituation, zum Beispiel auf See.