BAM-Zulassung

Feuerwerkskörper, die in Deutschland im Handel verkauft werden, sind nur dann legal, sind sie mit einer BAM-Nummer versehen. Diese BAM-Nummer wird von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ausgestellt. Erst mit dieser Nummer versehen, ist ein Feuerwerkskörper in Deutschland legal und darf verwendet werden. Bei der Einteilung der verschiedenen Kategorien der Feuerwerkskörper wird einerseits nach dem Ort der Verwendung geschaut und nach der Gefahrenklasse.