In Deutschland werden die verschiedenen Feuerwerkskörper entsprechend des Verwendungszwecks und ihrer Gefährdung kategorisiert. Hier ein Auszug der wichtigsten Feuerwerksklassen:
Feuerwerkskörper
Produktklasse F1
Die Klasse F1 umfasst Feuerwerk mit sehr geringer Gefahr, welches sogar in geschlossenen Räumen verwendet werden darf. Der Erwerb ist ganzjährig möglich und ab einem Mindestalter von 12 Jahren erlaubt.
Produktklasse F2
Feuerwerkskörper mit einer geringen Gefahr, die im Freien verwendet werden sollen, gehören zu Produktklasse F2. Die Verkauf und die Abgabe an Personen (Mindestalter 18) wie auch die Verwendung ist im Regelfall nur an Sylvester erlaubt. Abgesehen davon ist eine Verwendung nur erlaubt, erteilt eine örtlich zuständige Behörde eine Ausnahmegenemigung. Generell ist die Abgabe an Pyrotechniker legal.
Kategorie F3 und F4
Diese beiden Kategorien beherbergen Feuerwerkskörper mit einer mittelgroßen und großen Gefahr. Daher sind diese nur im freien verwendbar. Die Abgabe ist nur an Pyrotechniker erlaubt.
Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater
Kategorie T1
Die Kategorie 1 des Theaterfeuerwerks sind Pyrotechnische Gegenstände für Bühnen mit geringer Gefährdung und erhältlich ab 18 Jahren. Zu dieser Kategorie zählen zum Beispiel Bengalos, Bengaltöpfe und Rauchfackeln.
Kategorie T2
Das Theaterfeuerwerk der Klasse T2 sind pyrotechnische Gegenstände mit größerer Gefährdung und daher nur von Personen mit Fachkunde zu verwenden.